Fall Perincek – Volkermord "erwiesen"

Zentralschweiz Online
17.07.2007 17:40

Fall Perinçek – Völkermord "erwiesen"

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LAUSANNE – Für das Waadtländer Kantonsgericht ist der Völkermord an den
Armeniern eine erwiesene Tatsache. Dies schreibt das Gericht in der
schriftlichen Begründung des Strafurteils gegen den türkischen Nationalisten
Dogu Perinçek.
Wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern war dieser in erster Instanz
wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm verurteilt worden. Dieses Urteil
wurde vom Kantonsgericht im Juni bestätigt. Die Beschwerde des türkischen
Politikers sei unfundiert, heisst es in der heute veröffentlichten
schriftlichen Begründung.

Für das Gericht ist der Genozid von 1915 bis 1917 "eine erwiesene Tatsache".
Auch habe das Parlament bei der Einführung der Rassismus-Strafnorm nicht nur
die Verbrechen der Nationalsozialisten im Sinn gehabt, sondern alle
Völkermorde.

Die erste Instanz war denn auch nicht gehalten, aufwendige historische
Recherchen zu betrieben, um den Genozid an den Armeniern festzustellen,
befand das Kantonsgericht. Auch sieht es die Meinungsäusserungsfreiheit
nicht in Gefahr.

Die Rassismus-Strafnorm verbiete weder die historisch Forschung noch eine
seriöse politische Debatte. Perinçek habe aber aus rassistischen und
nationalistischen Motiven gehandelt, als er den Völkermord an den Armeniern
in der Schweiz als "internationale Lüge" bezeichnet habe.

Der Verteidiger des türkischen Politikers hatte bereits Rekurs gegen das
Urteil angekündigt. Perinçek war zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à
100 Franken sowie zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. Zudem
wurde er dazu verknurrt, der Gesellschaft Schweiz-Armenien einen
Schadenersatz von 1000 Franken zu zahlen und 5800 Franken der Gerichtskosten
zu übernehmen.

sda

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